
Zweimal durchgefallen? Auch das muss nicht zwangsläufig das tatsächliche „Aus“ bedeuten. In eng begrenzten Fällen ist ein weiterer Prüfungsversuch durchsetzbar.
Im Normalfall können Prüfungen einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung und damit ein dritter Prüfungsanlauf ist nur möglich, sofern die Prüfungsordnung dies ausdrücklich vorsieht oder ein Härtefall vorliegt.
Härtefälle liegen vor, wenn der Prüfling aufgrund besonderer Situationen oder Umstände gehindert war, seine volle Leistungsentfaltung zu erreichen oder abzurufen. Standardsituationen sind hier oftmals die sog. „Schicksalsschläge“ (Tod oder schwere Krankheit eines nahen Angehörigen). Aber auch Gründe, die einen Rücktritt oder Anfechtung der Prüfung tragen, können diesen Ausnahmefall bzw. eine Wiederholungsprüfung begründen.
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Ein Härtefallantrag ist unter glaubhafter Nennung von sog. „Härtefallgründen“ unverzüglich, spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen.
Da die Beantragung eines Härtefalls immer mit Unsicherheiten behaftet ist, sollte unabhängig hiervon über die Möglichkeiten des Rücktritts und der Anfechtung der Prüfung nachgedacht werden.
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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