
Prüfungen sind für den weiteren Lebensweg bzw. den beruflichen Erfolg von enormer Wichtigkeit. Das gilt gleichermaßen für Schule, Studium und Ausbildung. Wer eine Prüfung nicht oder schlecht besteht, muss unter Umständen seinen Ausbildungsweg völlig neu planen bzw. dem sind diese Wege für immer verschlossen.
Der Umstand, dass Prüfungsverfahren und Notenbildung an rechtliche Vorgaben geknüpft sind, macht diese überprüfbar und angreifbar. Wem es gelingt, Fehler im Prüfungsablauf bzw. im Bewertungsverfahren aufzudecken, wird mit einer Prüfungsanfechtung erfolgreich sein.
UND: Es besteht ein Verböserungsverbot!
Also, scheuen Sie keinen Einspruch durch einen Anwalt, es ist ausgeschlossen, dass es zu einer Verschlechterung der Entscheidung kommt.
Die im Bereich des Prüfungsrechts verfügbaren Instrumentarien sind hierbei vielfältig. Beispielweise können befangene Prüfer von Prüfungen ausgeschlossen werden, die Zulässigkeit der Mitglieder einer Prüfungskommission kann überprüft werden, genau wie der Prüfungsstoff dem Curriculum entsprechen muss und die Prüfungsfrage fehlerfrei formuliert sein muss. Selbstverständlich müssen auch externe Störungen, wie beispielsweise Lärm oder Kälte, nicht folgenlos hingenommen werden. Der rechtlichen Überprüfung unterliegen aber auch die Leistungsbewertung, wie beispielsweise die Berücksichtigung des Antwortspielraums, des Willkürverbots und der Chancengleichheit sowie die Außerachtlassung von sachfremden Erwägungen, als unabdingbare Attribute einer jeden Prüfung und Bewertung.
Im Prüfungsrecht beraten und vertreten wir Schüler, Studenten, Auszubildende, Berufsinhaber und Doktoranden bundesweit gegenüber Schulen, Hochschulen und Prüfungsämtern u. a. bei Einstweiliger Zulassung zur Prüfung, Wiederholung und Neubewertung von Prüfungsleistungen sowie ggf. bei Schadensersatzansprüchen.
Zu unserem Tätigkeitsfeld als Ihr Anwalt gehören daher die Überprüfung von
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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