
Berliner Zeitung | 09.04.2011 - Bescheide für die Oberschulen sind raus: In einigen Bezirken reichen die Plätze nicht
Martin Klesmann und Iris Brennberger
Die Eltern von knapp 27000 künftigen Siebtklässlern bekommen am Sonnabend oder spätestens am Montag Post vom Schulamt. Wer den Umschlag der Pin AG öffnet, erfährt, ob sein Kind den gewünschten Platz an Sekundarschule oder Gymnasium erhalten hat. Berlinweit können voraussichtlich knapp 90 Prozent der angegebenen Erstwünsche erfüllt werden, wie eine Umfrage unter Schulstadträten ergab. Schon jetzt stellt sich heraus: Insbesondere in den westlichen Bezirken werden wohl nicht alle künftigen Siebtklässler, die dort wohnen, einen Schulplatz finden können. Nach Angaben der Schulstadträte fehlen in Reinickendorf derzeit noch 50 Plätze, in Neukölln 86 Plätze, hier konnten nur knapp 83 Prozent der Erstwünsche erfüllt werden. In Steglitz-Zehlendorf fehlen 26 Plätze und auch in Tempelhof-Schöneberg mit seinen besonders nachgefragten Sekundarschulen können nicht alle Bewerber unterkommen.
Viele Schulen platzen bereits aus allen Nähten, weil zusätzliche Klassen eingerichtet wurden. "Wir wollen nun am Leonardo-da-Vinci-Gymnasium noch zwei zusätzliche Klassen einrichten", sagte Neuköllns Bildungsstadträtin Franziska Giffey (SPD). Holger Ambrosius, Schulleiter des Britzer Einstein-Gymnasiums, hat bemerkt, dass durch das neue Anmeldeverfahren mehr Schüler auch aus Kreuzberg kommen. Bisher galt das Wohnortbezirk, so dass Schüler häufig die nächstgelegene Oberschule nehmen mussten. Auch Treptow-Köpenick meldete mehr Bewerber aus anderen Bezirken.
Mehr als 60 Prozent der Schüler an übernachgefragten Oberschulen wurden in diesem Jahr zumeist nach dem Notenschnitt ausgewählt. Generell galt: Ab 2,0 und schlechter wird es an beliebten Gymnasien sehr schwierig. An einem beliebten Pankower Gymnasium galt sogar einen Notenschnitt von maximal 1,5, am besonders begehrten Friedrich-Ebert-Gymnasium in Wilmersdorf galt für die Englisch- und Spanisch-Klassen maximal ein Notenschnitt von 1,8, genauso in den Regelklassen des Arndt-Gymnasiums in Dahlem. Am Droste-Hülshoff-Gymnasium kam man mit 2,2 gerade noch zum Zuge.
Auffällig ist, dass an einzelnen, begehrten Sekundarschulen ein Notenschnitt notwendig war, um direkt aufgenommen zu werden, wie man ihn an Gymnasien vermuten würde. An einer beliebten Sekundarschule in Steglitz-Zehlendorf galt ein Notenschnitt von maximal 2,3. Zwei Drittel der dort aufgenommenen Schüler haben eine Gymnasialempfehlung. An der Friedensburg-Sekundarschule galt ein Notenschnitt von maximal 2,7.
Schulrechtsanwältin Simone Pietsch sieht hier Ansatzpunkte für Elternklagen. "Das läuft dem Sekundarschul-Prinzip zuwider", sagte sie. "Denn laut Schulgesetz sollen Sekundarschulen unterschiedliche Schüler in einem Bildungsgang zu allen Abschluss führen." Sinnvoll sei es, im Aufnahmeverfahren Leistungsuntergruppen zu bilden, so dass es wirklich zu der geforderten Heterogenität komme. Pietsch wie auch einige Sekundarschulleiter gehen davon aus, dass die jetzige Regelung im nächsten Jahr verändert werde. "Auch bei der Bestenauslese sollte man gewährleisten, dass gleich viele Mädchen und Jungen aufgenommen werden", sagte die Anwältin weiter. Koedukation sei im Schulgesetz vorgeschrieben, derzeit seien Mädchen wegen besserer Noten im Vorteil. Auch die Vergabe der Grundschulnoten erfolge nicht einheitlich, sagte Pietsch. Und letztlich sollten die Schulprofile stärker berücksichtigt werden.
Auffällig ist, dass viele Schulämter kaum Härtefallregelungen zugelassen haben. Man befürchtete eine Klagewelle, wenn an bestimmten Schulen großzügige Regelungen gewährt worden wären, und an anderen nicht. 30 Prozent der Schulplätze an begehrten Schulen wurden verlost. Völlig offen ist, ob sich Schüler mit einem schlechten Notenschnitt behaupten. Am Ebert-Gymnasium etwa wurde ein Schüler mit Notenschnitt 3,9 zugelost.
Insgesamt war die Lage bei den Anmeldungen in den östlichen Bezirken entspannter. In Marzahn-Hellersdorf konnten zwar nicht alle Erstwünsche, aber zumindest alle Zweit- oder Drittwünsche erfüllt werden, so Schulstadtrat Stefan Komoß (SPD). In Pankow, Treptow-Köpenick und Lichtenberg bekommen offenbar alle Schüler zumindest einen Schulplatz im Bezirk angeboten. Treptow-Köpenick hat seine drei übernachgefragten Gemeinschaftsschulen noch mit jeweils einer zusätzlichen Klasse ausgestattet. Lichtenberg prüft, zum übernächsten Schuljahr einen neunten Sekundarschul-Standort aufzumachen. Die Ausgleichskonferenz der Bezirke findet am 13. April statt.
Ganz gleich, ob es um die Zuegnisnoten ihrer Kinder geht, umdie Behandlung durch Lehrer und Mithscüler oder um den Platz an einer weiterführende Schule: Immer mehr Elter schalten Rechtsanwälte ein.
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Morgenpostartikel vom Samstag, 26. März 2011 - n Florentine Anders
Viele Eltern sind besorgt, dass ihre Kinder auf Websites und in sozialen Netzwerken gemobbt werden könnten. Das Internet müssen Kinder und Jugendliche trotzdem nicht meiden - wenn sie gemeinsam mit ihren Eltern einige Regeln beachten.
WAS MÜSSEN KINDER IM NETZ BEACHTEN?
Persönliche Daten haben im Internet nichts zu suchen. Name, Alter, Adresse, Telefon- und Handynummer sind tabu. Auch die E-Mail-Adresse sollte nur eingesetzt werden, wenn sie nichts über das Kind verrät. Auf keinen Fall sollten Angaben zu Vorlieben und Hobbys gemacht werden. In sozialen Netzwerken sollte man darauf achten, dass Profildaten nicht von allen eingesehen werden können. Tipps dazu gibt es auf der Internetseite www.klicksafe.de . Eltern von jüngeren Kindern sollten ihr Kind bei einer sicheren Kinder-Community persönlich anmelden. Die Daten dienen in diesem Fall dem Schutz des Kindes und die Eltern können sicher sein, dass es hier nur mit Gleichaltrigen in Kontakt kommt. In Communitys für Erwachsene sollten sich Kinder nicht registrieren. Wenn Fotos eingestellt werden können, nur Darstellungen verwenden, auf denen das Kind nicht deutlich zu erkennen ist. Auch die Freunde sollen auf Fotos nicht erkennbar sein. Auf jeden Fall sollte man online strikt auf peinliche Fotos verzichten.
WIE KÖNNEN GEFÄHRLICHE SEITEN GESPERRT WERDEN?
Im Internet können Eltern kostenlos Filtersoftware herunterladen. Damit können indizierte problematische Seiten wie etwa pornografische Seiten oder Seiten zur Verherrlichung von Magersucht nicht mehr angezeigt werden. Eltern können auch selbst problematische Internetadressen hinzufügen. Einen umfassenden Schutz gibt es dadurch jedoch nicht. Trotzdem raten Experten, eine solche Filtersoftware zu nutzen. Wichtig sind Absprachen innerhalb der Familie.
WIE ERKENNE ICH, DASS MEIN KIND IM NETZ GEMOBBT WIRD?
Wenn Kinder oder Jugendliche gemobbt werden, ist es ihnen oft unangenehm, mit Eltern oder Lehrern darüber zu sprechen. Symptome sind beispielsweise Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen in bestimmten wiederkehrenden Situationen. Schulpsychologen raten, unaufgeregt mit den Kindern zu reden. Zudem sollten Eltern wissen, in welchen Foren oder auf welchen Seiten sich die Kinder bewegen, sie selbst ausprobieren und mit den Kindern darüber im Gespräch bleiben.
WIE SOLLTEN ELTERN AUF MOBBING REAGIEREN?
Beleidigende Bemerkungen sollten nicht zu ernst genommen werden. Die Schüler sollten nicht auf die Anfeindungen reagieren. Wenn massiv und dauerhaft gemobbt wird, sollte die Schule informiert werden. In schweren Fällen von Mobbing oder auch Bedrohung sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Die meisten seriösen Websites geben die Möglichkeit, Nutzer, die die Verhaltensregeln nicht einhalten und diffamierende Kommentare abgeben, zu melden. Diese Nutzer werden dann gesperrt. Allerdings können sie sich jederzeit unter anderem Namen wieder anmelden. Bei isharegossip kann man zwar Kommentare melden, doch die Einträge werden nur selten gelöscht.
WIE KANN ICH JURISTISCH VORGEHEN?
Anzeige zu erstatten ist in jedem Fall sinnvoll, auch wenn der Verursacher der Beleidigungen im Internet nicht bekannt ist. Auch Rechtsanwältin Simone Pietsch rät Betroffenen, Cyber-Mobbing unbedingt anzuzeigen. "Ich halte die Internetseite isharegossip für verfassungswidrig", sagt sie. Eltern wie Schüler sollten deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Staatsanwaltschaft werde herausbekommen, von welchem Computer aus welche Einträge getätigt worden sind.
WIE KANN MAN INTERNET-MOBBING BEWEISEN?
Wichtig ist es, die Beweismittel zu sichern. Die Beiträge können als Screenshots gespeichert werden oder abfotografiert werden. Auch beleidigende oder bedrohende E-Mails oder SMS sollten gespeichert werden. Die Kopien können der Polizei oder dem Internetanbieter helfen, die Peiniger zu ermitteln.
Inforadio.de vom 7.02.2011
Heute beginnt die Anmeldezeit für alle weiterführenden Schulen - eine entscheidende, eine wichtige Zeit für Schüler und Eltern. Aber: das Verfahren ist neu und viele sind verunsichert.
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"Die Durchschnittsnote als Auswahlkriterium ist natürlich schon transparent und nachvollziehbar", sagt Sabine Pietsch, Anwältin mit dem Schwerpunkt Schulrecht. "Ob sie gerecht ist, da besteht bei den Eltern Unsicherheit und Bedarf, darüber mal nachzudenken." So vergäben Grundschulen die Bestnote "1" nicht immer nach gleichen Kriterien.
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Hören Sie selbst auf Inforadio.de
Aus dem Tagesspiegel vom 6.02.2011
Auswahl anhand von Notendurchschnitt und Losverfahren - die neuen Aufnahmekriterien an Berliner Oberschulen sorgen bereits vor Beginn des Anmeldeverfahrens für Unruhe. Viele Eltern wollen klagen, um ihr Kind am Wunschgymnasium unterzubringen.
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Die Verunsicherung der Eltern sei groß. Das merkt auch Rechtsanwältin Simone Pietsch. Sie führt bereits jetzt jeden Tag im Schnitt drei Beratungsgespräche mit besorgten Eltern. Dabei ist es für Klagen jetzt noch zu früh. Denn das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen beginnt erst am heutigen Montag.
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Eltern, die nach Verteilung der Plätze von ihrer Wunschschule einen Ablehnungsbescheid bekommen, haben vier Wochen Zeit zu reagieren. „Danach ist der Bescheid rechtskräftig“, sagt Rechtsanwältin Pietsch. Die Kinder werden dann einer anderen Schule zugeteilt, die noch Plätze frei hat. Wollen die Eltern juristisch gegen die Ablehnung vorgehen, ist der erste Schritt der Widerspruch beim Bezirksamt. Ohne einen Rechtsanwalt kommen die Eltern an dieser Stelle jedoch nicht weiter. Denn um den Widerspruch juristisch begründen zu können, müssen sie Einsicht in die Akten der betreffenden Schule beantragen, und das darf nur ein Anwalt tun. Der prüft dann, ob jeder einzelne Schüler im entsprechenden Jahrgang zu Recht an der Schule aufgenommen wurde. „Die Chancen stehen sehr gut, dabei Fehler zu finden“, sagt Pietsch. Ein solcher Fehler läge zum Beispiel vor, wenn bei einem Kind der Notendurchschnitt falsch berechnet wurde oder wenn ein Kind aufgenommen wird, das bereits in der fünften Klasse auf ein Gymnasium gewechselt ist. Denn diese sogenannten „grundständigen“ Schüler müssen nachrangig behandelt werden. Lehnt das Bezirksamt den Widerspruch ab, können die Eltern einen Schritt weitergehen und vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Wie erfolgreich eine solche Klage nach Einführung der neuen Aufnahmekriterien sein wird, ist unklar. „Wir haben jetzt zwar einen Gesetzestext, wissen aber noch nicht, wie die Gerichte damit umgehen werden“, sagt Pietsch. In der Vergangenheit seien ungefähr ein Drittel der Schüler am Ende des Verfahrens doch noch an ihrer Wunschschule gelandet.
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Berlin: Am 28. April 2012 wurden bezirksübergreifend die Ablehnungsbescheide für die Oberschulen versandt. In diesem Jahr..
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Unter diesem Begriff fällt bereits das Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid an der Wunschschule. Gerne können..
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Die Bezirksämter haben bereits damit begonnen für einige Grundschulen Ablehungsbescheide für das Schuljahr 2012/2013 zu..
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