
Spezialisierung, Verständnis und Affinität
Die aus zahlreichen Fernsehbeiträgen und Printmedien überregional bekannte Rechtsanwältin und Mediatorin Simone Pietsch widmet sich seit Jahren dem Schul- und Bildungsrecht sowie angrenzenden Rechtsthemen. Als Mutter von schulpflichtigen Kindern weiß sie um die Belastung von Eltern, Studenten und Schülern bei auftretenden Konflikten sowie den weitreichenden Folgen für den weiteren Lebens- und Berufweg der Betroffenen.
Rechtsanwältin Simone Pietsch ist Mitglied der Anwaltskammer Berlin und seit 1997 als Anwältin zugelassen. Weiterhin gehört sie der Prüfungskommission der Industrie - und Handelskammer Berlin an und betreut zahlreiche nationale und internationale Institutionen in speziellen Fragen zu ihrem Themenbereich.
Da die Sensibilität und Bedeutung der Materie zum Teil auch eine konfliktlose Bearbeitung bedarf, hat sie ihre fachliche Spezialisierung auf das Bildungs- und Schulrecht um die Ausbildung zur Mediatorin ergänzt und weiß insoweit auch meditativen Erfolgslösungen für ihre Mandanten interessengerecht einzusetzen.
Rechtsanwältin Simone Pietsch betreibt weiterhin das Schulrecht Portal mit News, Foren, Gesetzen, und FAQ rund um Schule und Recht.
Karriere:
Rechtsanwältin Simone Pietsch ist Partnerin der Kanzlei
pietschRechtsanwälte
Stärke, Kompetenz und Leidenschaft für die Materie
Einen Mandanten wirklich optimal zu betreuen, ist der Anspruch, den wir uns tagtäglich bei unserer Arbeit stellen. Wir sind überzeugt, dass ein Anwalt oder eine Kanzlei nur erfolgreich ist, wenn Stärke, Kompetenz und Leidenschaft für die Materie sich vereinen.
pietschRechtsanwälte stellt sich dieser Herausforderung für das Schul- und Bildungsrecht mit der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwältin Simone Pietsch.
Sie steht bundesweit Eltern, Schüler, Studenten und Doktoranten für Fragen im Kindergarten-, Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und vertritt deren Interessen gegenüber Schulen, Behörden bzw. den zuständigen Verwaltungsgerichten.
Die Betreuung und Kommunikation durch unsere Kanzlei erfolgt durch neueste Technik und Kommunikationsmittel. Insbesondere wird jedem Mandanten eine virtuelle Webakte zur Verfügung gestellt, die es ihm ermöglicht, jederzeit und ortsunabhängig den ein- und abgehenden Schriftverkehr zur Kenntnis zu nehmen.
Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei
Erstberatung
Für eine Erstberatung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 226,10 € inkl. USt. Erfolgt aufgrund der Erstberatung die Erteilung eines Mandats, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Tätigkeit bzw. die anfallenden Gebühren vollständig angerechnet.
Gesetzliche Gebühren
In gerichtlichen Verfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als gesetzliche Mindestpreisvorschrift. Die Höhe der Gebühren hängt im Wesentlichen vom Gegenstandswert (anzusetzender Wert aufgrund der Bedeutung oder der Werthaltigkeit einer Sache oder Angelegenheit) sowie den entstandenen Gebührentatbeständen im jeweiligen Verfahrensstadium ab.
Aufgrund der Komplexität und der Einzelfallsituation beraten wir Sie im Vorfeld der Mandatsaufnahme.
Honorarvertrag
In außergerichtlichen Fällen bieten wir unseren Mandanten auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung nach Stundensätzen an.
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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