Privatschulrecht Für-Eltern-oder-Schüler Für-Träger-privater-Schulen

Für Träger privater Schulen

Die richtige Wahl der Gesellschaftsform, das Finanzierungskonzept und das den Eltern und Schülern in Aussicht gestellte Bildungskonzept entscheiden über den Schultyp, den Charakter und den erfolgreichen Betrieb einer Privatschule.

Das Gründungsverfahren ist stark reglementiert und der „bezifferbare“ Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat obliegt dem jeweiligen Landesgesetzgeber und dem entsprechenden Schulrecht. Gemein ist allen Landesvorschriften, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat und die verfassungsrechtlichen Grenzen dessen voll ausreizen kann.

mehr erfahren

Wir betreuen vertreten bundesweit Träger von Privatschulen in Fragen des Privatschulrechts, wie beispielsweise im Genehmigungs-, Anerkennungs- und Anzeigeverfahren. Beim Themenkreis Finanzierung beraten wir private Träger hinsichtlich der Haushaltsführung und der Refinanzierung. Wir erstellen Businesspläne und entwickeln mit Ihnen gemeinsam tragfähige Finanzierungskonzepte.


Wichtig: Anmeldung Oberschulen

Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.

weiter »

Downloads