Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung von Berufsabschlüssen Anerkennung von Hochschulgraden Anerkennung von Schulabschlüssen Zulassung zum Studium Anrechnung von Studienleistungen Schule und Studium im Ausland

Anerkennung von Hochschulgraden

Wege frei machen

Differenzierte Anerkennungsverfahren, das Fehlen von einheitlichen Anerkennungskriterien sowie die Schwierigkeit bei der Bewertung nach dem Notensystem Ihres Abschlusslandes verwandeln ein Anerkennungsverfahren des Hochschulgrades in Deutschland zu einem Verfahrensdschungel.

Das Recht zur Führung im Ausland erworbener Grade ist gesetzlich geregelt und damit rechtlich überprüfbar. Einschlägig ist in der Regel das Landeshochschulgesetz des Bundeslandes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. einnehmen wollen.

Voraussetzung für die Führung eines ausländischen Hochschulgrad oder Titels ist, dass der Grad oder Titel ordnungsgemäß durch eine Hochschule bzw. durch eine hierzu berechtigte staatliche Stelle verliehen wurde. Außerdem muss die Hochschule in dem betreffenden Land staatlich anerkannt oder nach den dort geltenden Akkreditierungsverfahren akkreditiert sein.

Weiterhin muss der akademische Grad (abgesehen von Ehrengraden) aufgrund eines tatsächlich absolvierten und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Hochschulstudiums erworben sein. Diese Regelungen gelten grundsätzlich sowohl für staatliche wie kirchliche Grade sowie auch für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.

Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen eines Rechtsmittels bei Versagung einer Anerkennung und vertreten Sie bundesweit bei den zuständigen Stellen bzw. Gerichten.

Wichtig: Anmeldung Oberschulen

Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.

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