Anerkennung ausländischer Abschlüsse Anerkennung von Berufsabschlüssen Anerkennung von Hochschulgraden Anerkennung von Schulabschlüssen Zulassung zum Studium Anrechnung von Studienleistungen Schule und Studium im Ausland

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Wege frei machen

Mangelnde Transparenz der Anerkennungsverfahren, das Fehlen von einheitlichen Anerkennungskriterien sowie die unterschiedlichen Zuständigkeiten verwandeln ein Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses in Deutschland zu einem Verfahrensdschungel.

Rechtsansprüche auf ein Anerkennungsverfahren bzw. auf die Bewertung mitgebrachter Qualifikationen existieren bisher nur für bestimmte Personenkreise und gelten zum Teil auch nur für bestimmte Berufsgruppen. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind unübersichtlich und differieren je nach Bundesland. Auch einheitliche Kriterien bzw. Rechtsvorschriften für die Entscheidung fehlen.

Wer in einem anderen Staat bzw. Land arbeiten möchte, muss die Anforderungen erfüllen, die dort an seine Berufsqualifikation gestellt werden. Die Staaten bzw. Länder erkennen Berufsabschlüsse gegenseitig an, wenn sie zur Ausübung eines Berufes berechtigen und die Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als im Gastland.

Unsere Kanzlei prüft für Sie, ob der Berufszugang Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in Deutschland durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften reglementiert ist. Bei einer staatlichen Beschränkung des Berufes unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle und vertreten Sie im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Wichtig: Anmeldung Oberschulen

Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.

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