
Kenntnis begründet den Erfolg!
Komplizierte Anerkennungsverfahren, das Fehlen von einheitlichen Anerkennungskriterien sowie die Schwierigkeit der Bewertung nach dem Notensystem Ihres Abschlusslandes, verwandeln ein Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses oder Schulabschlusses in Deutschland zu einem Verfahrensdschungel.
In Deutschland können die Abschlüsse aller Länder, sei es ausländische Schulabschlüsse, ausländische Hochschulabschlüsse oder auch ausländische Berufsabschlüsse, anerkannt werden. Die föderalistische Struktur Deutschlands und die Autonomie der Hochschulen kumuliert mit der Vielzahl ausländischer Staaten und deren verschiedenen Bildungssystemen und Bildungsabschlüssen. Die Vielzahl der zuständigen Behörden/Stellen lässt das Anerkennungsverfahren für Laien zum Gang durch den bürokratischen Dschungel erscheinen. UND: Simple Verfahren gibt es wenige.
Wir halten die notwendige Expertise vor, um Sie über die Voraussetzungen der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, sei es Berufs-, Schul- oder Hochschulabschlüsse zu beraten. Unsere Leistungen beinhalten die notwendige Antragsstellung auf Anerkennung bei der zuständigen Behörde, ggf. die Bewertung des Abschlusses einzuholen und im Falle eines negativen Anerkennungsbescheides das Widerspruchsverfahren und ggf. das Gerichtsverfahren für Sie durchzuführen.
Gleichermaßen beraten und vertreten wir Mandanten, die eine Schulausbildung oder ein Studium im Ausland aufnehmen möchten, in allen Fragen der Bildungssysteme des Gastlandes, deren Zugangsvoraussetzungen sowie hinsichtlich der (späteren) Anrechnungsmöglichkeiten.
Berlin - Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2012/13 in die Klassenstufe 7 läuft nur vom 08. – 22.02.2012.
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